CSD-Anschlag in Berlin heizt Debatte um umstrittene Vorratsdatenspeicherung an
“Ein Gesetz zur Massenüberwachung.”

Image by Omer Messinger via Getty Images
- Der Anschlag beim CSD in Berlin hat die Forderungen nach der Verabschiedung von Deutschlands Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung neu entfacht.
- Der Gesetzentwurf würde Internetanbieter verpflichten, IP-Adressen und bestimmte Portnummern drei Monate lang zu speichern.
- Befürworter argumentieren, die gespeicherten Daten würden strafrechtliche Ermittlungen erleichtern, gerade angesichts der wachsenden Terrorgefahr in Deutschland.
- Kritiker warnen, der Vorschlag berge die Gefahr einer Massenüberwachung, schwäche den Datenschutz und stehe nicht im Einklang mit europäischem Recht.
Zentrale Fakten von nexos.ai, geprüft von der Cybernews-Redaktion.
Abgeordnete der CDU fordern ein Sicherheitsgesetz, das Internetanbieter dazu verpflichten würde, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern, damit die Daten für strafrechtliche Ermittlungen genutzt werden können.
Ein Terroranschlag beim Berlin Pride am 25. Juli 2026, bei dem ein islamistischer Extremist mit einem Lieferwagen in eine Menschenmenge raste und anschließend mit einem Messer auf Menschen losging, erschütterte die ganze Welt. Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden verletzt.
In Deutschland entfachte der Vorfall zudem erneut die Debatte über innere Sicherheit. Der Täter war polizeibekannt und einschlägig aufgefallen, nachdem er mehrfach erfolglos versucht hatte, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm drängte darauf, die anstehende Sicherheitsgesetzgebung zu verabschieden, die unter anderem die Speicherung von IP-Adressen für strafrechtliche Ermittlungen vorsieht, wie das Handelsblatt berichtet.
Einen Entwurf für ein Gesetz zur Einführung der IP-Adressspeicherung und zur Erweiterung strafprozessualer Datenerhebungsbefugnisse hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits am 22. Dezember 2025 vorgelegt.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Internetzugangsanbieter IP-Daten und in manchen Fällen die dazugehörigen Portnummern drei Monate lang speichern, vorausgesetzt, die Behörden haben einen begründeten Verdacht auf eine Straftat und benötigen die Daten für ihre Ermittlungen.
Bleibe auf dem Laufenden und folge uns in den sozialen Medien
Entdecke neue Geschichten, Ideen und Updates zuerst bei uns.
Ziel-IP-Adressen, Inhaltsdaten, Standortdaten und weitere Verkehrsdaten wären von der Regelung ausgenommen, wie eine Analyse der Kanzlei Gleiss Lutz zeigt.
Die Anwälte erklären, dass der Gesetzentwurf den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf IP-Adressen nicht ausweiten würde, da Behörden diese Informationen bereits jetzt von Internetanbietern anfordern können.
„Neu hinzu tritt die Verpflichtung der Internetzugangsdienste, die relevanten Daten künftig tatsächlich vorhalten zu müssen. Die Strafverfolgungsbehörden greifen insoweit weiterhin auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Befugnisse zu“, heißt es auf der Website der Kanzlei.
Der Gesetzentwurf würde zudem Sicherungsanordnungen für zusätzliche Verkehrsdaten einführen, die andernfalls gelöscht würden.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag Änderungen bei sogenannten Funkzellenabfragen vor, mit denen Behörden feststellen können, dass sich Mobiltelefone in der Nähe eines Tatorts in eine Funkzelle eingewählt hatten.
Kritiker warnen vor Massenüberwachung
Deutschland sieht sich angesichts einer Reihe von Terroranschlägen in den letzten Jahren mit wachsenden Sicherheitsbedenken konfrontiert, die den Vorstoß für die IP-Adressspeicherung mit vorangetrieben haben. Kritiker warnen jedoch, die neuen Regeln würden die Privatsphäre der Bürger gefährden.
Der Verband der Internetwirtschaft (eco), eine Interessenvertretung der Tech-Branche, warnte im Februar 2026, der Gesetzentwurf verstoße gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Europäische Gerichtshof hatte die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2014 aus Datenschutzgründen gekippt. Diese Richtlinie umfasste allerdings einen deutlich breiteren Datenbestand als der aktuelle deutsche Gesetzentwurf.
Der Verband argumentiert, das Gesetz würde die richterliche Kontrolle einschränken und der Branche erhebliche finanzielle Lasten auferlegen, da massive Investitionen in eine Infrastruktur nötig wären, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich angreifbar ist“.
„Der Gesetzentwurf verfehlt erneut die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft eine anlasslose Überwachungsinfrastruktur ohne nachweisbaren Nutzen für die Strafverfolgung“, erklärte eco-Vorstandsmitglied Klaus Landefeld.
Constanze Kurz, Sprecherin des Berliner Chaos Computer Club, bezeichnete den Vorschlag als „Gesetz zur Massenüberwachung“, das die hohen Sicherheitsrisiken außer Acht lasse.
„Statt alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen und eine unverhältnismäßige und ungerechtfertigte Zwangsspeicherung sämtlicher IP-Adressen und weiterer Begleitdaten einzuführen, brauchen wir evidenzbasierte Politik mit differenzierten Lösungsansätzen“, so Kurz.
Die Analyse der Kanzlei Bird & Bird weist auf die schwammige Formulierung des Gesetzentwurfs hin: Anbieter sollen „Informationen, die für die Zuordnung einer IP-Verbindung erforderlich sind“, speichern – ein Satz, der „erhebliche Auslegungsspielräume“ lasse.
Die Kanzlei argumentiert, dass dies je nach technischer Umsetzung mehr Daten umfassen könnte als nur IP-Adressen und Zeitstempel.