5.000 € für Facebook-Nutzer – Droht Klagewelle gegen Meta nach Leipziger Urteil?


Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig hat Meta wegen Datenschutzverstößen zur Zahlung von 5.000 € Schadensersatz an einen Facebook-Nutzer verurteilt.

Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, nutzt Analyse-Tools, um seine Nutzer gezielt zu verfolgen.

Das Unternehmen ist in der Lage, Nutzer jederzeit eindeutig zu identifizieren, selbst dann, wenn sie nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sind. Schon beim Besuch externer Websites oder der Nutzung vieler Apps beginnt die Überwachung.

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Die gesammelten Daten werden anschließend in Länder in aller Welt übertragen, insbesondere in die USA.

Nach Auffassung des Landgerichts Leipzig verstoßen Metas Business-Tools massiv gegen europäische Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden zur Erstellung detaillierter Nutzerprofile verarbeitet, während Meta zugleich Milliarden mit personalisierter Werbung verdient.

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Darüber hinaus stuft das Gericht Metas Datensammlung als besonders weitreichend ein. Sie erfasse nahezu unbegrenzt viele Informationen und führe faktisch zu einer vollständigen Überwachung des Onlineverhaltens. Bei vielen Nutzern entstehe dadurch das Gefühl, dass ihr Privatleben dauerhaft von Meta verfolgt wird.

Um die Höhe der Entschädigung festzulegen, berief sich das Gericht auf Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Artikel regelt den Anspruch auf Schadensersatz, den Umfang der Haftung und den wirtschaftlichen Wert personenbezogener Daten für personalisierte Werbung.

Dabei verwies das Gericht darauf, dass Meta im Jahr 2021 einen Werbeumsatz von 115 Milliarden $ erzielte.

„Der finanzielle Wert eines einzigen Nutzerprofils, in dem sämtliche Daten über die Person gespeichert sind, ist auf datenverarbeitenden Märkten enorm“, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts.

Die klagende Partei wurde nicht persönlich angehört. „Bei einer Anhörung des Klägers wären keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten gewesen, die über die Mitteilung des im Allgemeinen eher diffusen Gefühls des Datenverlusts und der Verunsicherung hinausgehen“, ließ das Gericht verlauten. Dennoch sprach das Gericht eine Entschädigung in Höhe von 5.000 € zu.

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Das Gericht war sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst:

„Auch wenn sie dazu führen könnte, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen, widerspricht dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen“, so das Landgericht Leipzig.