Österreichische Datenschützer drohen SCHUFA mit Sammelklage wegen geheimer Datenbank
Betroffene haben keinen Zugriff auf ihre eigenen Daten.

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- Die österreichische Datenschutzorganisation noyb wirft der SCHUFA vor, alte Kreditdaten in einer versteckten Datenbank aufzubewahren, statt sie zu löschen.
- Die SCHUFA speichert Berichten zufolge Daten von mehr als 69 Millionen Menschen in Deutschland.
- Laut noyb hat die SCHUFA versteckte historische Daten nicht offengelegt, wenn Betroffene ihre Auskunft angefordert haben.
- Die Datenschützer erwägen eine Sammelklage, sollte die SCHUFA diese Praxis nicht einstellen.
Zentrale Fakten von nexos.ai, geprüft von der Cybernews-Redaktion.
Die Datenschutzorganisation noyb wirft der deutschen Wirtschaftsauskunftei SCHUFA vor, die persönlichen Daten von Millionen Menschen unrechtmäßig in einer versteckten „Schattendatenbank“ aufzubewahren, obwohl diese längst hätten gelöscht werden müssen.
Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Wer einen Kredit aufnehmen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder ein Auto leasen möchte, muss dem Unternehmen detaillierte Finanzinformationen zur Verfügung stellen, um eine Bonitätsbewertung zu erhalten. Berichten zufolge verfügt die SCHUFA über Daten zu mehr als 69 Millionen Menschen.
Im Juli berichteten der NDR, dass die SCHUFA veraltete Daten von Millionen Kundinnen und Kunden heimlich über die selbst gesetzten Löschfristen hinaus gespeichert habe. Betroffen seien unter anderem beglichene Kredite, Privatinsolvenzen und andere Schulden.
Statt diese historischen Informationen zu löschen, habe die Auskunftei sie jedoch vor der Öffentlichkeit verborgen gehalten. Tatsächlich würden die Daten im Hintergrund weiterhin verarbeitet und sogar für die Bonitätsprüfungen Dritter genutzt.
Laut Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb, sei die sogenannte „Schattendatenbank“ der SCHUFA ein Lehrbuchbeispiel für unrechtmäßige Datenverarbeitung.
„Die SCHUFA verarbeitet heimlich Daten, die laut eigenen Angaben längst hätten gelöscht werden müssen und verdient damit letztlich Geld“, erklärt er.
Erschwerend kommt hinzu: Wenn Betroffene ihr Recht auf Auskunft über die bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten geltend machen, erhalten sie keine Kopie der historischen Daten, die sich in der „Schattendatenbank“ angesammelt haben.
Damit verstößt die SCHUFA gegen Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Betroffenen das Recht einräumt, sämtliche von einem Unternehmen verarbeiteten Daten zu erhalten. Es liegt nicht im Ermessen eines Unternehmens, selbst zu entscheiden, welche Daten offengelegt werden – eine Datenkopie muss eine vollständige und wahrheitsgetreue Wiedergabe aller verarbeiteten Daten sein.
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Infolgedessen hat noyb der SCHUFA eine Abmahnung zugestellt. Die Datenschutzorganisation fordert, dass die Auskunftei die Speicherung von Daten über die festgelegten Löschfristen hinaus umgehend einstellt.
Zudem müsse die SCHUFA Betroffenen, die eine Auskunft beantragen, auch die historischen Daten offenlegen. Nicht zuletzt müsse die Auskunftei ihre Datenverarbeitungspraktiken deutlich transparenter gestalten.
Sollte die SCHUFA diesen Forderungen nicht nachkommen, will noyb möglicherweise eine Sammelklage einreichen.
„Die SCHUFA hat nicht nur das Recht gebrochen, sie hat Betroffene angelogen und geschädigt. Wir wollen diese Schäden auf gemeinnütziger Basis einklagen“, erklärt Max Schrems, Vorsitzender von noyb.