Finanzministerium will KI-Systeme mit unveränderten Steuerdaten trainieren


Die Bundesregierung prüft, ob neue KI-Systeme mit unveränderten Bürgerdaten trainiert werden dürfen, obwohl dies derzeit durch europäische Datenschutzvorschriften untersagt ist.

Zentrale Fakten:

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Darin heißt es laut Heise.de, dass der flächendeckende Einsatz von KI in den deutschen Finanzämtern dabei helfen solle, das komplexe Steuerrecht im digitalen Zeitalter effizienter zu handhaben.

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Das Ministerium erhofft sich, dass KI den Verwaltungsaufwand reduziert und die Bearbeitung von Steuererklärungen beschleunigt.

Die Vereinfachung hätte allerdings ihren Preis, denn sie sieht vor, sensible Finanzdaten der Steuerzahler zum Training der KI-Modelle zu nutzen.

Bislang verhinderte der Grundsatz der Zweckbindung in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass die Behörden echte Bürgerdaten für das Training automatisierter Systeme verwenden.

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Konkret soll die geplante Änderung des § 29c der Abgabenordnung die rechtliche Grundlage schaffen, um reale, unveränderte Steuerdaten für die Entwicklung, Erprobung und Anpassung automatisierter Verfahren nutzen zu dürfen, berichtet Heise.de.

Die Begründung hinter dem Vorschlag: Das Training von KI mit fiktiven Daten sei wenig zielführend und führe zu ungenauen Ergebnissen.

Angesichts der Sensibilität von Finanzdaten sieht der Entwurf eine Schutzmaßnahme vor. Personenbezogene Trainingsdaten müssen spätestens ein Jahr nach Abschluss des Trainings unwiderruflich gelöscht werden.

Das Ministerium betont, KI in Steuerverfahren solle lediglich als Hilfsmittel dienen. Die Entscheidungsbefugnis verbleibe weiterhin beim Menschen.

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KI wird zunehmend zur Unterstützung bei Steuern eingesetzt

Zahlreiche europäische Steuerbehörden haben bereits KI eingeführt, um Steuererklärungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Das geht aus einem Bericht des International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD) hervor, einer gemeinnützigen Stiftung.

Die spanische Steuerbehörde setzt automatisierte Systeme ein, die bei der Steuererklärung auf mögliche Fehler hinweisen und die Nichteinhaltung von Vorschriften erkennen und vorhersagen. In Belgien wird KI genutzt, um verdächtige Umsatzsteuertransaktionen zu überwachen, zu markieren und zu blockieren.

Die französische Steuerverwaltung hat KI in ihr Grundsteuersystem integriert. Mithilfe von Luftbildaufnahmen und maschinellem Lernen werden nicht gemeldete Swimmingpools, Anbauten und andere steuerpflichtige Vermögenswerte aufgespürt.

Das IBFD warnt jedoch vor erheblichen Datenschutz- und Sicherheitsrisiken durch den KI-Einsatz bei Steuerbehörden, da dort große Mengen sensibler und persönlicher Daten verarbeitet werden, die geleakt oder missbraucht werden könnten.

Darüber hinaus betont die Stiftung, dass Verzerrungen in KI-Systemen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Trainingsdaten zu einer unfairen Behandlung von Steuerpflichtigen führen können.


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