GEMA setzt sich im Songtext-Streit gegen OpenAI durch


Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat einen Urheberrechtsstreit gegen OpenAI gewonnen. Hintergrund ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung und Vergütung.

Das Landgericht München teilte mit, dass OpenAI seine KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten aus neun deutschen Songs trainiert hat, darunter Werke von Kristina Bach, Rolf Zuckowski und Herbert Grönemeyer.

OpenAI hatte vor dem Training von ChatGPT keine Lizenzen für Songtexte aus dem GEMA-Repertoire erworben, nutzte sie jedoch trotzdem ohne Zustimmung. In der Folge enthalten ChatGPTs Systeme nun Kopien der Originaltexte, die sich über Nutzereingaben abrufen lassen.

Solche Reproduktionen gelten als Urheberrechtsverletzung, was bedeutet, dass OpenAI den Rechteinhabern eine angemessene Vergütung zahlen muss.

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Richterin Elke Schwager vom Landgericht München entschied, dass OpenAI Schadensersatz leisten muss. Eine konkrete Summe wurde dabei nicht genannt.

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Bild: Cybernews

Die Musikrechte-Organisation GEMA zeigt sich mit dem Urteil zufrieden.

„Wir haben heute einen Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte der Urheberinnen und Urheber schützt und klärt: Auch Betreiber von KI-Tools wie ChatGPT müssen sich an das Urheberrecht halten.“, sagte Kai Welp, Justiziar der GEMA, in einer Erklärung für deutsche Medien.

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„Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen Vergütung für Urheberinnen und Urheber in ganz Europa. Auch Tech-Giganten müssen für die Nutzung geistigen Eigentums Lizenzen erwerben und können sich nicht ihren Pflichten entziehen.“, ergänzte Welp.

Ein OpenAI-Sprecher teilte Euronews mit, dass das Unternehmen das Urteil nicht akzeptiere und über eine Berufung nachdenke.

„Die Entscheidung betrifft nur eine begrenzte Anzahl an Songtexten und hat keine Auswirkungen auf die Millionen von Menschen, Unternehmen und Entwicklern in Deutschland, die unsere Technologie täglich nutzen“, sagte er.

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Der Verein reichte die Klage im November 2024 gegen OpenAI ein und gab an, dass OpenAI urheberrechtlich geschütztes Material systematisch ohne Erlaubnis und Bezahlung verwendet hat, während andere Firmen Lizenzgebühren zahlten.

Die GEMA hat eine weitere Klage gegen den KI-Musikgenerator Suno eingereicht, die am 26. Januar 2026 verhandelt wird. In der Klage macht die Musikrechte-Organisation geltend, dass Suno urheberrechtlich geschützte Aufnahmen aus dem GEMA-Repertoire zum Training seines Tools verwendet und ähnlich klingende Songs erzeugt.


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