LG München verurteilt Google wegen Falschaussagen in KI-Overview

Google kann direkt für falsche Behauptungen in KI-Übersichten haftbar gemacht werden, da es sich dabei nicht um klassische Suchergebnisse handelt, sondern um Inhalte, die Google selbst erstellt. KI-generierte Zusammenfassungen genießen nicht den gleichen Schutz wie herkömmliche Suchergebnisse.
-
Urteil des LG München: Google kann für falsche Aussagen in KI-Übersichten haftbar gemacht werden.
-
KI-Übersichten gelten als generierte Inhalte, nicht als herkömmliche Suchergebnisse.
-
Zwei Verlage wurden fälschlicherweise mit Betrug und unlauteren Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht.
-
Das Urteil könnte die rechtliche Verantwortung für KI-generierte Suchzusammenfassungen grundlegend neu definieren.
So entschied das Landgericht München Anfang dieser Woche.
Zwei Münchner Verlage hatten gegen Google geklagt, weil der Konzern über seine KI-gestützten Zusammenfassungen falsche Behauptungen über die Unternehmen verbreitet hatte.
Bei bestimmten Suchanfragen verknüpfte die KI-Übersicht beide Unternehmen mit Betrug, Abofallen und fragwürdigen Geschäftspraktiken. Googles KI-Zusammenfassungen vermischten diese Vorwürfe jedoch mit jenen anderer, tatsächlich unseriöser Firmen und schrieben sie fälschlicherweise den Klägern zu.
Die Verlage hatten Google eine Unterlassungsaufforderung geschickt, doch Google reagierte nicht angemessen darauf.
Das Landgericht München gab den Klägern recht.
Laut der Richterin unterscheiden sich KI-Zusammenfassungen grundlegend von herkömmlichen Suchergebnissen. Bei klassischen Google-Suchergebnissen könne die Suchmaschine geltend machen, lediglich Inhalte aus dem Netz zu sammeln und den Nutzern zu präsentieren, ohne selbst in diese einzugreifen.
Bei KI-Übersichten ist das anders. Diese KI-generierten Zusammenfassungen werten verschiedene Online-Quellen aus und formulieren daraus „eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen“. Für den durchschnittlichen Nutzer wirken diese wie direkte Informationen von Google selbst und nicht zwangsläufig wie eine Zusammenstellung fremder Inhalte.
In der Verhandlung argumentierte Google, Nutzer könnten die verlinkten Quellen selbst prüfen, um die Richtigkeit der KI-Übersicht zu überprüfen. Zudem solle man KI-generierten Informationen grundsätzlich nicht blind vertrauen.
Das Gericht wies dieses Argument zurück und berief sich auf Studien, die belegen, dass Nutzer die Quellen in KI-Übersichten so gut wie nie anklicken.
Googles KI-Overviews dürfen künftig keine falschen Behauptungen über die betroffenen Verlage mehr verbreiten. Sollte Google dieser Verpflichtung nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß.
Google kann das Urteil anfechten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte das Unternehmen noch nicht entschieden, ob Berufung einlegt wird.
Entdecke weitere exklusive Cybernews-Reportagen auf YouTube.