Strafanzeige gegen Meta: Verbraucherschutz geht gegen KI-Brille vor
„Vor Smart Glasses gibt es kein Entkommen."

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- HateAid hat wegen der Smart-Glasses Ray-Ban Meta Wayfarer Strafanzeige gegen Meta und mehrere Händler in Deutschland gestellt.
- Das deutsche Recht verbietet den Verkauf von Kommunikationsgeräten, die Menschen heimlich und ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung aufnehmen sollen.
- Die deutsche Bundesnetzagentur bestätigte, dass Smart Glasses nur dann legal sind, wenn die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist.
- HateAid bringt Smart Glasses mit der Zunahme bildbasierter digitaler Gewalt in Verbindung und warnt, dass die Geräte überproportional Frauen ins Visier nehmen.
Zentrale Fakten von nexos.ai, geprüft bei unserer Cybernews-Redaktion.
Ein deutscher Verbraucherschutzverband hat Strafanzeige gegen Meta sowie weitere Unternehmen erstattet, die die KI-Brille des Konzerns verkaufen. Der Vorwurf: Die Geräte verstoßen gegen Datenschutzgesetze.
Die Digitalrechtsorganisation HateAid erklärte am Mittwoch, dass die Markteinführung der Geräte, insbesondere der Ray-Ban Meta Wayfarer, gegen deutsche Datenschutzgesetze verstoße. Damit gerät das Produkt erneut in den Fokus der Behörden.
„Vor Smart Glasses gibt es kein Entkommen. Man muss jederzeit damit rechnen, gefilmt und anschließend im Internet bloßgestellt zu werden", so HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon.
Die Organisation zeigte die Geschäftsführung von Meta sowie von EssilorLuxottica, dem Brillenhersteller, zu dem auch Ray-Ban gehört, an. Ebenso angezeigt wurden die Handelsketten Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Die Anzeige ging bei der in Frankfurt ansässigen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) ein.
Mister Spex hat bislang keine offizielle Mitteilung über die erhaltene Anzeige mitgeteilt und betonte, dass der Schutz der Privatsphäre sehr ernst genommen werde.
Die übrigen Unternehmen und die ZIT reagierten zunächst nicht auf Anfragen zur Stellungnahme.
HateAid begründete seine Anzeige mit einem Bundesgesetz zum digitalen Datenschutz, das den Verkauf von Kommunikationsgeräten verbietet, die dazu dienen, Menschen ohne ihr Kenntnis zu filmen.
Die Bundesnetzagentur, Deutschlands Regulierungsbehörde für digitale Kommunikation, hatte bereits Ende 2023 klargestellt, dass vernetzte Geräte zur verdeckten Bild- oder Tonaufnahme verboten sind.
Die Behörde, bekannt als BNetzA, erklärte am Mittwoch gegenüber Reuters, sie beobachte den Markt für Smart Glasses genau, ermittle derzeit jedoch nicht formell wegen möglicher Verstöße.
„Der Besitz, die Einfuhr oder der Verkauf von Smart Glasses ist nicht verboten, solange die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist, etwa durch ein optisches Signal", so ein Sprecher.
Laut einem SWR-Bericht von Juli leitete eine Hamburger Landesdatenschutzbehörde rechtliche Schritte gegen den Einsatz von Smart Glasses ein.
HateAid erklärte in seiner Stellungnahme, dass die Organisation zunehmend bildbasierte digitale Gewalt registriere, von der vor allem Frauen betroffen sind.
„Smart Glasses ermöglichen es nun, eine besonders unauffällige Überwachungstechnologie als Alltagsgegenstand zu maskieren."
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