Bundesregierung plant Cyber-Offensive gegen Abhängigkeit von US-Geheimdiensten
Deutschland arbeitet an einem Gesetz zur Ausweitung der Internetüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst, inklusive Überwachung der Online-Kommunikation und sechsmonatiger Vorratsdatenspeicherung. Das Kanzleramt erklärt, die Reform würde die Abhängigkeit von US-Geheimdiensten reduzieren und die Behörde auf europäisches Niveau bringen.

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Deutschland arbeitet an einem Gesetz zur Ausweitung der Internetüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst, inklusive Überwachung der Online-Kommunikation und sechsmonatiger Vorratsdatenspeicherung. Das Kanzleramt erklärt, die Reform würde die Abhängigkeit von US-Geheimdiensten reduzieren und die Behörde auf europäisches Niveau bringen.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der deutsche Auslandsgeheimdienst und soll in Zukunft wesentlich mehr Befugnisse erhalten. Staatliches Hacken und Überwachen soll ausgeweitet werden. Ressortabstimmungen laufen bereits, die Verabschiedung soll noch 2026 erfolgen.
Was plant die Bundesregierung?
Im Kern will Berlin dem Nachrichtendienst mehr Befugnisse für größere Autonomie bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität und der Überwachung von Kriminellen im In- und Ausland gewähren.
Die Änderung soll Deutschlands Abhängigkeit von US-Geheimdiensten reduzieren, um mit Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden gleichzuziehen.
Der Entwurf erweitert das Hacking-Mandat des BND und würde auch erlauben, auf ausländische Anbieter zuzugreifen, um Informationen zu sammeln, selbst wenn Unternehmen die Kooperation verweigern und angeforderte Daten nicht bereitstellen.
Es wird davon ausgegangen, dass dies US-Unternehmen wie Google, X und Meta betrifft, die dazu neigen, Informationen zurückzuhalten.
Welche Gründe hat Deutschland?
Nach aktuellem Stand hat der BND begrenzte Erfassungsmöglichkeiten, rüstet sich aber für eine umfassendere Überwachung und längere Speicherung von Online-Inhalten. Dem neuen Gesetzesentwurf zufolge dürften gesammelte Daten bis zu sechs Monate gespeichert werden, um sie für die Gefahrenabwehr zu indexieren und zu analysieren.
Insbesondere das Hacking ausländischer Anbieter ist eine Klausel, die für Spannungen mit US-Anbietern und Behörden sorgen könnte, vor allem, wenn der Zugriff einseitig, ohne vorher vereinbarte Kooperation erfolgt.
Bisher sind die Befugnisse des BND bei Transaktionen von im Ausland lebenden Personen stark beschränkt. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnte die Behörde direkt gegen in Deutschland lebende Ausländer vorgehen, wenn Verdachtsmomente wie Spionage, Terrorismus oder Cyber-Bedrohungen vorliegen.
Auch Journalisten könnten ins Visier geraten, besonders wenn sie für staatliche ausländische Medien berichten.
Das Gesetz würde auch das Betreten von Wohnungen und den Einsatz eines „Bundestrojaners" auf Zielgeräten erlauben. Diese Befugnisse waren bisher den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten.
Der umfangreiche Entwurf umfasst 139 Seiten und würde die BND-Befugnisse auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wäre es eine grundlegende Reform, nicht nur eine Anpassung der aktuellen Lage.
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