Deutsche Geheimdienste wollen aktiv hacken statt nur beobachten
Deutschland plant, die Befugnisse seiner Geheimdienste auszuweiten – sie sollen künftig ausländische Angreifer hacken, sabotieren und täuschen dürfen. Ein neuer Gesetzentwurf reagiert damit auf die wachsenden Cyber- und Hybridbedrohungen, insbesondere aus Russland.

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- Deutschland plant, die Befugnisse seiner Geheimdienste auszuweiten – sie sollen künftig ausländische Angreifer hacken, sabotieren und täuschen dürfen. Ein neuer Gesetzentwurf reagiert damit auf die wachsenden Cyber- und Hybridbedrohungen, insbesondere aus Russland.
- Die Geheimdienste sollen die Befugnis erhalten, in fremde Systeme einzudringen, Infrastruktur lahmzulegen, Daten zu löschen und gezielt Falschinformationen im Netz zu verbreiten. Dies markiert den Übergang von reiner Beobachtung zu aktiven Cyberoperationen.
- Der Entwurf führt strengere Rechtsrahmen, erweiterte Überwachungsinstrumente und verbindliche Auskunftspflichten für Telekommunikationsunternehmen und digitale Plattformen ein. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Vor-Ort-Prüfungen.
- Eine neue unabhängige Kontrollbehörde soll besonders eingriffsintensive Maßnahmen vorab genehmigen. Die Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen und staatlicher Spähsoftware werden verschärft, aber gleichzeitig in ihrem Anwendungsbereich ausgedehnt.
Zentrale Fakten von nexos.ai, verifiziert durch die Cybernews-Redaktion.
Deutschland will seinen Geheimdiensten in einer grundlegenden Reform der Nachkriegsbeschränkungen des Geheimdienstwesens erlauben, ausländische Angreifer zu hacken, zu sabotieren und zu täuschen. Ziel ist es, die Reaktionsfähigkeit des Landes auf wachsende Cyber- und Hybridbedrohungen zu stärken, so lautet ein Gesetzentwurf, der Reuters vorliegt.
Die deutschen Geheimdienste unterliegen strengeren Regeln als viele ausländische Dienste und waren bislang weitgehend auf Beobachtung und Berichterstattung beschränkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollte der Gesetzgeber verhindern, dass eine Sicherheitsbehörde zu viel Macht im Inneren erlangt.
Die Reform ist Berlins Antwort auf wachsende Risiken, die vor allem mit Russland in Verbindung gebracht werden. Die Dienste sollen künftig nicht nur beobachten, sondern auch handeln können.
Das geplante Reformpaket würde die rechtlichen Grundlagen des Inlandsgeheimdienstes und des Auslandsnachrichtendienstes neu fassen und einen einheitlichen Rahmen für verdeckte Operationen, insbesondere im digitalen Raum, schaffen.
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Der Plan des Innenministeriums führt neue Bedrohungskategorien ein, die abgestufte Befugnisse freischalten, von einfacher Überwachung bis hin zur Einstufung als "besonders schwerwiegend".
Erstmals sollen die Dienste in die Infrastruktur von Angreifern eingreifen oder gezielt Falschinformationen streuen dürfen.
Im Cyberraum könnten die Dienste unter strengen Voraussetzungen in IT-Systeme von Angreifern eindringen, Daten kopieren oder löschen und Werkzeuge außer Gefecht setzen, die ausländische Staaten für ihre Kampagnen einsetzen, auch im Rahmen konkreter Bedrohungslagen wie großangelegten Cyberoperationen.
Der Entwurf legt zudem neue Regeln für den Einsatz staatlicher Spähsoftware bei Online-Durchsuchungen sowie für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung fest.
Telekommunikationsunternehmen, digitale Plattformen, Verkehrsbetreiber und Finanzintermediäre sollen laut Entwurf verbindlichen, geheimen Auskunftsanordnungen unterliegen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von bis zu einer Million Euro sowie Vor-Ort-Prüfungen.
Die Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen werden detaillierter gefasst. Ausnahmen sollen es ermöglichen, auch Personen ab 16 Jahren einzusetzen, um schwerste Bedrohungen aufzudecken.
Eine neue übergeordnete Aufsichtsbehörde, der Unabhängige Kontrollrat, soll die bisherigen zersplitterten Kontrollgremien ersetzen. Er würde die Genehmigung von Abhörmaßnahmen und den Datenschutz unter einem Dach vereinen und muss die eingriffsintensivsten Maßnahmen vorab freigeben, darunter langfristige Undercover-Einsätze und Wohnraumüberwachung.