Noyb verklagt Datenschützer in Hessen und NRW wegen Untätigkeit bei „Pay or Okay“-Werbetracking


Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb verklagt die Datenschutzbehörden in Hessen und Nordrhein-Westfalen wegen Untätigkeit. Hintergrund ist eine Beschwerde gegen das „Pay or Okay“-Geschäftsmodell deutscher Nachrichtenportale.

Bereits im August 2021 hatte Noyb Beschwerde gegen zwei deutsche Nachrichtenseiten eingereicht, die nach ihrer Einschätzung rechtswidrig handeln.

Beim Aufruf der Seiten mussten Nutzer sofort entscheiden, ob sie die Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben oder für ein Abo zahlen und ihre Privatsphäre wahren.

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Laut Noyb stimmen in der Regel nur 3 bis 10% der Besucher personalisierter Werbung zu. „Pay or Okay“-Systeme führen hingegen zu Zustimmungsraten von über 99%. Das zeige, dass keine freiwillige Einwilligung vorliege. Freiwilligkeit bei der Zustimmung sei aber eine zentrale Anforderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Screenshot von YouTube-Werbung
Bild von Cybernews.

Nach längerer Kommunikation zwischen Noyb und dem Land Nordrhein-Westfalens erhielt die österreichische Organisation im Mai 2025 eine finale Rückmeldung. In einem zwölfseitigen Schreiben erklärte die Aufsichtsbehörde in NRW, sie könne derzeit keine abschließende Entscheidung treffen.

Auch die hessische Datenschutzbehörde verweigerte eine Entscheidung mit Verweis auf die Komplexität des Falls und mögliche künftige Leitlinien.

„Es ist offensichtlich, dass ‘Pay or OK’-Systeme keine Möglichkeit zur ‘freiwilligen’ Einwilligung bieten. Dennoch scheinen die Datenschutzbehörden in Hessen und NRW überhaupt kein Interesse daran zu haben, die DSGVO konsequent anzuwenden. Das ist höchst bedenklich“, kritisiert Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei Noyb, in einer Stellungnahme.

Neilc chrissw Izabelė Pukėnaitė Ernestas Naprys
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„Privatsphäre- und Datenschutzrechte dürfen keinen Preis haben. Wenn 99,9% etwas zustimmen, aber nur 3% es wirklich wollen, hatten sie keine freie und echte Wahl. Leider wirkt diese offensichtliche Untätigkeit wie reiner politischer Unwille, die DSGVO gegenüber Medienunternehmen durchzusetzen“, kommentiert Noyb-Vorstandsvorsitzender Max Schrems.

Um Bewegung in den Fall zu bringen, hat Noyb die Datenschutzbehörden in Hessen und Nordrhein-Westfalen nun wegen Untätigkeit verklagt. Die Organisation reichte zwei Klagen bei den Verwaltungsgerichten Wiesbaden und Düsseldorf ein. Sollte das Gericht Noyb Recht geben, wären die Behörden verpflichtet, die Beschwerden zu bearbeiten und eine Entscheidung zu treffen.

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