Amtsgericht Starnberg verurteilt Google zu Schadensersatz nach Fake-Shop-Betrug
Das Unternehmen prüft eine Berufung gegen das Urteil.

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- Ein bayerisches Gericht hat Google verurteilt, einem Nutzer 490 Euro Schadensersatz zu zahlen, nachdem er auf eine Werbeanzeige für einen Fake-Shop hereingefallen war.
- Google erklärte, das Urteil hätte die eigene Stellungnahme nicht berücksichtigt und prüft nun die Berufung.
- Das Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen und Suchmaschinen für bezahlte Anzeigen haftbar machen, wenn sie Nutzer auf betrügerische Internetseiten weiterleiten.
Zentrale Fakten von nexos.ai, geprüft durch die Cybernews-Redaktion.
Ein Gericht im bayerischen Starnberg hat Google für haftbar erklärt, nachdem ein Nutzer durch einen gefälschten Online-Shop betrogen wurde.
Der Konzern wurde zur Zahlung von Schadensersatz an das Betrugsopfer verurteilt. Das Urteil ist brisant, da es als Präzedenzfall für ähnliche Fälle gelten könnte.
Im vergangenen Juli suchte der Nutzer Harald K. bei Google nach einem Fahrradträger und stieß dabei auf eine Werbeanzeige eines vermeintlichen Fahrradgeschäfts.
Dort bestellte er den Träger und bezahlte dafür 490 Euro, doch das Produkt kam nie an. Der Verkäufer entpuppte sich als Fake-Shop.
Die betrügerische Website war bereits von einer Verbraucherschutzorganisation als Fälschung identifiziert worden, und diese Information war an Google weitergegeben worden. Trotzdem erschienen die Anzeigen weiterhin in der Suchmaschine.
Vor diesem Hintergrund verurteilte das Amtsgericht Starnberg Google dazu, dem Nutzer den Kaufpreis zu erstatten und die Gerichtskosten von etwa 200 Euro zu übernehmen.
Retourkutsche für Google
Kostenlose Online-Dienste sind selten wirklich gratis. Statt mit Geld zahlen Nutzer meist mit ihren Daten.
Da Nutzer Google ihre Daten und ihre Aufmerksamkeit zur Verfügung stellen, sah das Gericht darin ein besonderes Vertrauensverhältnis, aus dem eine Schutzpflicht des Unternehmens gegenüber den Nutzern erwächst, berichtet der Bayerische Rundfunk (BR24).
Diese Pflicht stützt sich auf § 241 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Das Gericht befand, Google habe es versäumt sicherzustellen, dass seine Nutzer nicht durch eine betrügerische Website geschädigt werden, die für die Schaltung von Anzeigen in den Suchergebnissen bezahlt hatte.
Ein Google-Sprecher teilte mit, das Urteil sei ergangen, ohne dass der Standpunkt des Unternehmens berücksichtigt worden sei. Google prüfe daher eine Berufung.
Ungeachtet dessen könnte dieser Fall einen Präzedenzfall begründen, der Suchmaschinen für Schäden haftbar macht, die Nutzer durch gefälschte Werbeanzeigen erleiden. Opfer vergleichbarer Betrugsmaschen könnten damit künftig Anspruch auf Entschädigung haben.
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Vorsicht beim Online-Kauf – egal wo
Dieser Fall ist leider kein Einzelfall: Online-Werbung genießt bei vielen Nutzern zu Recht nur wenig Vertrauen.
Mit dem Aufstieg der künstlichen Intelligenz könnte es künftig noch einfacher werden, auf betrügerischen Seiten zu landen.
Berichten zufolge können Einkaufsempfehlungen von KI-Assistenten wie ChatGPT die Nutzer auf geklonte Fake-Shops führen.
Nutzer sollten daher stets die URL der Website prüfen, Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein, misstrauen und bevorzugt die offiziellen Seiten bekannter Händler aufrufen.
Doch selbst wer dem Online-Shopping den Rücken kehrt und lieber im stationären Handel einkauft, ist nicht vor Betrug gefeit: Auch dort werden echte Produkte gegen Fälschungen ausgetauscht, wie Fälle rund um Apple-Produkte in US-Filialen von Target zeigen.