Polizei kauft Daten von Datenhändlern, laut Experten rechtswidrig


Die Landeskriminalämter in mindestens zwei deutschen Bundesländern nutzen von Datenhändlern erworbene Informationen für ihre Ermittlungen.

Zentrale Fakten:

Ein Bericht des deutschen Nachrichtenportals Netzpolitik bestätigt, was Expertinnen und Experten seit Langem vermuten: Deutsche Strafverfolgungsbehörden greifen auf Datenhändler zurück, um an Informationen über mutmaßliche Kriminelle zu gelangen.

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Mindestens zwei Landeskriminalämter haben Daten erworben, die ursprünglich für Werbezwecke gesammelt wurden. Die Daten werden über Tracking-Unternehmen aus gängigen Apps abgeschöpft und an Broker weitergegeben. Die Betroffenen wissen in der Regel nichts davon, dass ihre Daten verkauft werden.

Das Landeskriminalamt Brandenburg erklärte gegenüber Netzpolitik, es nutze kommerziell erworbene Daten von Brokern und anderen Anbietern fallbezogen, um im Rahmen der Verbrechensbekämpfung Informationen zu gewinnen.

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Solche Daten würden unter anderem zur Aufklärung von Cyberkriminalität und Wirtschaftskriminalität sowie zur Analyse von Verbindungen zwischen Tätern und Straftaten eingesetzt.

Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gab an, gelegentlich Daten von „einer kleinen Anzahl etablierter kommerzieller Anbieter“ zu nutzen, um Cyberkriminalität und Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen.

Laut Netzpolitik könnten noch weitere deutsche Landespolizeibehörden solche Daten verwenden, da die Behörden in neun Bundesländern keine Auskunft darüber erteilten, ob sie die Dienste von Datenhändlern in Anspruch nehmen.

Lediglich fünf Bundesländer ‒ Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ‒ verneinten ausdrücklich, Daten von Brokern zu nutzen.

Der Bericht betont, dass unklar sei, ob für möglicherweise illegal beschaffte Daten Steuergelder geflossen seien.

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Mark Zöller, Rechtsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, erklärte gegenüber den Redakteuren, es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Polizei zu Werbezwecken erhobene Daten nutze – die Praxis sei damit rechtswidrig.

Darüber hinaus warnten Expertinnen und Experten, ein breiter Einsatz von Advertising Intelligence, einer Ermittlungsmethode, die auf kommerziell gesammelten Daten basiert, könne zu einer unkontrollierten Massenüberwachung führen.

Eine Netzpolitik-Recherche aus dem Jahr 2024 ergab, dass Datenhändler in Deutschland Standortdaten von Millionen Menschen verkaufen und damit Rückschlüsse darauf ermöglichen, wo diese arbeiten, wohnen oder Orte wie Krankenhäuser und Bordelle aufsuchen.

Sicherheitsforschern gelang es zudem, Standorte und Bewegungsprofile von Personen zu ermitteln, die für Bundesministerien, die Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste tätig sind.


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