Vorwurf gegen eBay: Meldefunktion für illegale Inhalte in Deutschland versteckt
Dem Unternehmen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 6 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes.

The eBay logo displayed on a computer screen. Samuel Boivin/NurPhoto via Getty Images.
- Die deutsche Bundesnetzagentur wirft eBay vor, gegen die Vorschriften des EU-Digital Services Act zu Verbraucherschutz und Beschwerdemanagement verstoßen zu haben.
- Auf der Desktop-Website von eBay gestaltet sich das Melden illegaler Inhalte zu umständlich. Zudem informiert die Plattform Nutzer nicht über die Sperrung ihrer Konten.
- Kontaktdaten von Verkäufern sind auf eBay nur schwer zu finden, wodurch Verbraucher Online-Betrügern schutzlos ausgeliefert sind.
- Sollte eBay die Verstöße nicht beheben, drohen dem Unternehmen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes. Ein Zeichen dafür, dass die Aufsichtsbehörden digitale Verbraucherrechte konsequent durchsetzen.
Zentrale Fakten von nexos.ai, geprüft von Cybernews-Team.
Die Bundesnetzagentur, zuständig für die Regulierung der Märkte für Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Deutschland, wirft eBay einen Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA) vor.
Im Januar 2026 leitete die Bundesnetzagentur ein Verfahren gegen eBay ein, weil der Konzern die Verbraucherrechte gegenüber großen Technologieunternehmen nicht ausreichend schütze.
Laut dem Digital Services Coordinator (DSC), einer eigenen Abteilung der Bundesnetzagentur, seien die Anforderungen an die Meldung und Bearbeitung von Beschwerden nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
Der DSA schreibt vor, dass Online-Plattformen leicht zugängliche und nutzerfreundliche Möglichkeiten zur Meldung illegaler Inhalte anbieten müssen. Die Desktop-Version von eBay erfüllt diese Anforderungen jedoch weder hinsichtlich der Zugänglichkeit noch der Benutzerfreundlichkeit.
Darüber hinaus informiert das Unternehmen seine Nutzerinnen und Nutzer nicht, wenn die Plattform gegen sie vorgeht. Etwa wenn Angebote entfernt, Inhalte gesperrt oder Konten blockiert werden. Genau diese Information wäre jedoch notwendig, damit Betroffene nachvollziehen können, was passiert ist, und ihre Rechte wirksam wahrnehmen können.
Schließlich seien Verkäufer nur schwer zu identifizieren. Die entsprechende Vorschrift zielt darauf ab, Verbraucher vor Online-Betrug zu schützen, indem Händler klar erkennbare Kontaktmöglichkeiten bereitstellen müssen. Bei eBay sind diese Pflichtangaben jedoch kaum auffindbar.
„eBay kann jetzt zu den Verstößen Stellung nehmen und diese abstellen. Sollte das Unternehmen unserer Anordnung nicht nachkommen, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte im digitalen Raum geschützt sind. Das ist der Maßstab, den wir im Fall eBay anlegen“, erklärt Johannes Heidelberger, Leiter des DSC, in einer Pressemitteilung.
eBay erklärt daraufhin, das Unternehmen nehme „seine Verpflichtungen im Rahmen des Digital Services Act sehr ernst und sei überzeugt, die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig umgesetzt zu haben“.
„Wir stehen in engem und konstruktivem Austausch mit der Bundesnetzagentur zu diesen Fragen und werden diesen Dialog im weiteren Verlauf des Verfahrens fortsetzen“, sagte eine Unternehmenssprecherin gegenüber deutschen Medien.
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Der Online-Händler kann jetzt zu den Vorwürfen der Behörde Stellung nehmen und die beanstandeten Punkte beheben. Tut eBay das nicht, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen, um die Einhaltung des DSA durchzusetzen.
Die Bußgelder nach dem DSA können bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.