Berliner Datenschutzbehörde erklärt politisches Microtargeting für rechtswidrig
Behörde verneint berechtigtes Interesse an personalisierter Wahlwerbung.

- Die Berliner Datenschutzaufsicht hat vier deutsche Parteien wegen Microtargeting im Bundestagswahlkampf 2021 verwarnt.
- Die Behörde sah keine Rechtsgrundlage dafür, Nutzerinnen und Nutzer anhand ihrer politischen Interessen ins Visier zu nehmen.
- Die Datenschutzorganisation noyb argumentiert, der Einsatz personenbezogener Daten für Wahlwerbung gefährde demokratische Wahlen.
Zentrale Fakten von nexos.ai, geprüft von der Cybernews-Redaktion.
Vier deutsche Parteien sind wegen des Einsatzes von Microtargeting im Bundestagswahlkampf 2021 verwarnt worden.
Die Late-Night-Show ZDF Magazin Royale deckte 2021 auf, dass sämtliche im Bundestag vertretenen Parteien auf Facebook politisches Microtargeting einsetzten, um ausgewählten Personengruppen Werbeanzeigen auszuspielen.
Die Sendung bat ihr Publikum, eine Browser-Erweiterung zu installieren, die Microtargeting-Daten protokollierte. Auf dieser Grundlage konnte die österreichische Datenschutzorganisation noyb die Daten auswerten und konkrete DSGVO-Verstöße benennen.
2023 reichte noyb Beschwerde gegen mehrere große deutsche Parteien ein, weil diese sensible personenbezogene Daten genutzt haben sollen, um personalisierte politische Werbung auszuspielen und potenzielle Wählerinnen und Wähler zu erreichen.
Bei dieser Form des Wahlkampfs, dem sogenannten Microtargeting, werden detaillierte Informationen über Internetnutzerinnen und -nutzer gesammelt und verwertet, darunter Interessen, Gewohnheiten, Interaktionen und weitere Daten. Die Parteien erheben diese Informationen entweder selbst oder beauftragen darauf spezialisierte Unternehmen.
Die gesammelten Daten ließen sich verwenden, um Nutzerinnen und Nutzer im Wahlprozess zu manipulieren, was eine Gefahr für demokratische Wahlen darstelle, argumentiert noyb. Die Beschwerde richtete sich gegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD.
Keine Rechtsgrundlage
Vergangene Woche entschied die Berliner Datenschutzbeauftragte, dass keine Rechtsgrundlage bestehe, Nutzerinnen und Nutzer anhand ihrer politischen Interessen gezielt mit Werbung anzusprechen. Zudem stufte die Aufsichtsbehörde die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Parteien als rechtswidrig ein.
Die Beschwerde gegen die AfD ist bei der Berliner Datenschutzbeauftragten weiterhin anhängig, weil die Partei gerichtlich gegen die Untersuchungsbefugnisse der Behörde vorgeht.
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„Wir begrüßen die Entscheidung der Berliner Datenschutzbehörde. Politisches Microtargeting stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar. Diese Entscheidungen sorgen deshalb für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Parteien. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Behörde dafür mehr als drei Jahre benötigt hat. Immerhin gab es in der Zwischenzeit eine weitere Bundestagswahl“, erklärte Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb, in einer Stellungnahme.
Max Schrems, Vorsitzender von noyb, ist der Ansicht, die Berliner Datenschutzaufsicht hätte Microtargeting unverzüglich untersagen müssen.
„Wir hoffen aber, dass sie zügig Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen wird, sollten politische Parteien weiterhin auf solche Aktivitäten zurückgreifen“, schloss er.