Tracking-Anfragen: Apple passt Regeln für Apps in Europa an
Apple: Änderung bedeutet für Nutzer nicht weniger Datenschutz.

Pedestrians pass by an Apple store in Beijing, China. CFOTO/Future Publishing via Getty Images.
- Apple stellt einigen Entwicklern in der EU mit iOS 27.2 und iPadOS 27.2 ein alternatives Einwilligungsfenster für das Tracking bereit.
- Die Regeln für die Einwilligung bleiben unverändert, deshalb schmälert die Änderung laut Apple den Datenschutz nicht.
- Die Option gilt für Apps in Frankreich, Deutschland, Italien, Polen und Rumänien.
- Behörden und Klagen richten sich gegen Apples Formulierung, die den eigenen Apps des Konzerns einen Vorteil verschafft habe.
Zentrale Fakten von nexos.ai, geprüft von der Cybernews-Redaktion.
Apple erlaubt Entwicklern künftig eine neue Variante seines Tracking-Hinweises, mit anderem Wortlaut und anderem Design, damit ihre Apps nicht aufdringlicher wirken als Apples eigene Anwendungen.
Die Anpassungen kommen mit iOS 27.2 und iPadOS 27.2. Ab diesem Zeitpunkt können Entwickler in der EU wahlweise eine alternative Fassung des Systemhinweises zur App-Tracking-Transparenz einsetzen.
„Die Anforderungen, wann man die Erlaubnis zum Tracking von Nutzern einholen muss, bleiben unverändert“, erklärt Apple in einer Pressemitteilung.
Der überarbeitete Hinweis zur App-Tracking-Transparenz steht für Apps zur Verfügung, die in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien vertrieben werden. Ob die Änderungen später auch in weiteren EU-Mitgliedstaaten greifen, lässt Apple offen.
Das Rahmenwerk zur App-Tracking-Transparenz existiert seit 2021. Es verpflichtet Entwickler, die Zustimmung von Nutzern einzuholen, bevor deren Daten über Apps und Websites Dritter hinweg verfolgt werden, etwa für personalisierte Werbung.
Seit dem Start dieser Datenschutzfunktion melden Werbenetzwerke Beschwerden und Bedenken an. Sie argumentieren, kleine Unternehmen würden darunter leiden, weil sie ihre Zielgruppe nicht mehr erreichen könnten.
Hinzu kommt: Für externe Entwickler galten strengere Regeln als für Apples eigene Apps und Dienste. In seinem eigenen Dialogfenster sprach Apple etwa von „personalisierter Werbung“, während Entwickler das Wort „Tracking“ verwenden mussten. Darin sahen Wettbewerbshüter einen Vorteil für den Konzern.
Den europäischen Wettbewerbshütern missfiel das. In Deutschland hatte dies bereits Folgen: Das Bundeskartellamt verpflichtete Apple im August 2026, die Einwilligungsabfrage für Drittanbieter-Apps zu überarbeiten, da negative Formulierungen und Symbole gegenüber Apples eigenen Apps einen unfairen Vorteil verschafft hätten. Die italienische Kartellbehörde AGCM verhängte gegen Apple eine Geldbuße von 98,6 Millionen Euro, weil der Konzern die Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung nicht erfüllt habe.
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Das polnische Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) prüft derzeit Apples Tracking- und Werberichtlinien.
Anfang des Monats reichte eine britische Kanzlei beim Competition Appeal Tribunal eine Sammelklage über zwei Milliarden Pfund gegen Apples App-Tracking-Transparenz ein. Das Rahmenwerk schade Entwicklern, die auf Werbeeinnahmen angewiesen seien, heißt es in der Klage.