EU-Staaten einigen sich auf ein Gesetz, das freiwilliges Scannen von Inhalten erlaubt


Vertreter der EU haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das Kinder vor Missbrauch im Netz schützen soll.

Jugendliche vor kinderpornografischem Material (CSAM), Sextortion und anderen Formen von Online-Missbrauch zu schützen, war bisher ziemlich schwierig. In den letzten Jahren wurden in der EU viele Vorschläge diskutiert, darunter auch der stark umstrittene Vorschlag zur Chatkontrolle.

Sowohl Datenschutz- als auch Sicherheitsexperten haben ihre Bedenken zur Chatkontrolle geäußert. Sie warnen, dass dadurch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben, private Kommunikation zerstört, unsere Privatsphäre gefährdet und Massenüberwachung ermöglicht wird. Meredith Whittaker, CEO von Signal, drohte sogar damit, die EU zu verlassen, falls die Chatkontrolle kommt.

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Dänemark, das aktuell den Vorsitz im Rat der Europäischen Union hat, teilte den EU-Mitgliedsstaaten mit, dass es ein EU-Gesetz zum verpflichtenden Scannen elektronischer Nachrichten nicht weiter vorantreiben wird.

Am Mittwoch erzielte der Rat der Europäischen Union dennoch eine Einigung über Dänemarks Vorschlag, der den sexuellen Missbrauch von Kindern verhindern und bekämpfen soll.

The European Union flag
Bild: Alessio Morgese/NurPhoto via Getty Images

Im Rahmen der neuen Regelung müssen Online-Plattformen prüfen, inwieweit ihre Dienste für die Verbreitung von CSAM oder zur Anbahnung von Kontakten mit Kindern missbraucht werden könnten. Abhängig vom Ergebnis dieser Risikobewertung sind gezielte Schutzmaßnahmen erforderlich, etwa Meldefunktionen für Missbrauchsfälle oder kindgerechte Datenschutzeinstellungen.

Um diese Risikobewertungen und Schutzmaßnahmen zu überwachen, müssen die Mitgliedsstaaten eine nationale Aufsichtsperson benennen. Wenn Plattformen diese Regelung nicht einhalten, können Strafen verhängt werden.

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Tech-Unternehmen müssen Betroffene unterstützen, wenn sie verlangen, dass sexuelle Inhalte, in denen sie vorkommen, entfernt oder unzugänglich gemacht werden. Zur Umsetzung des Gesetzes soll eine neue Behörde gegründet werden: das EU-Zentrum für Kinderschutz.

Das Wichtigste, das Scannen von Inhalten nach Material über sexuellen Missbrauch im Netz wird nicht mehr verpflichtend sein, sondern freiwillig. Unternehmen dürfen das weiterhin tun, dank einer Ausnahmeregelung, die allerdings am 3. April 2026 ausläuft. Durch den Vorschlag des Rates der Europäischen Union soll diese Regelung bis dahin weiter gelten.

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„Ich freue mich, dass sich die Mitgliedstaaten endlich auf einen Weg geeinigt haben, der eine Reihe von Pflichten für Anbieter von Kommunikationsdiensten vorsieht, um die Verbreitung von kinderpornografischem Material zu bekämpfen“, sagt der dänische Justizminister Peter Hummelgaard in einer Pressemitteilung.

Nachdem der dänische Vorschlag angenommen wurde, kann der Rat der Europäischen Union nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.


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