BfDI verhängt 45 Mio. Euro Datenschutz-Strafe gegen Vodafone

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat zwei Strafen in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro gegen Vodafone verhängt. Grund für das Rekordbußgeld sind schwerwiegende Verstöße gegen Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben.
Ein Bußgeld über 15 Millionen Euro wurde fällig, weil Vodafone seine Partneragenturen nicht ausreichend überprüft und kontrolliert hat. Diese Agenturen schlossen im Namen von Vodafone Verträge mit Kundinnen und Kunden ab. Dabei wurden zum Teil gefälschte oder manipulierte Verträge erstellt – zum Nachteil der Betroffenen, die überhöhte Kosten für ihre Mobilfunktarife zahlen mussten.
Weitere 30 Millionen Euro muss Vodafone wegen erheblicher Sicherheitslücken im Authentifizierungsverfahren zahlen. Konkret ging es um die Nutzung des MyVodafone-Portals parallel zu einem Anruf bei der Vodafone-Hotline. Die Identität von Anrufenden wurde nicht ausreichend geprüft, wodurch Unbefugte Zugriff auf eSIM-Profile von Kundinnen und Kunden erlangen konnten.
Der Telekommunikationsanbieter hat nach eigenen Angaben seine Prozesse und Systeme verbessert, um künftige Verstöße zu verhindern. Zudem kündigte Vodafone an, die Zusammenarbeit mit betrügerischen Partnerunternehmen vollständig zu beenden. Der BfDI wird in einer Folgeprüfung kontrollieren, ob die eingeleiteten Maßnahmen tatsächlich greifen. Die Gesamtsumme der Bußgelder in Höhe von 45 Millionen Euro wurde bereits bezahlt.
Vodafone betont, dass Datenschutz und Grundrechte zentrale Grundlagen für das Vertrauen der Kundinnen und Kunden seien. Als Zeichen dieses Engagements hat das Unternehmen sieben Millionen Euro an Organisationen gespendet, die sich für Datenschutz, Medien- und Digitalkompetenz sowie gegen Cybermobbing einsetzen.
“Wo Datenschutzverstöße stattfinden, muss sanktioniert werden. Ich möchte mit meiner Arbeit aber auch erreichen, dass es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommt. Unternehmen, die das Datenschutzrecht einhalten wollen, müssen dazu befähigt werden. Datenschutz ist Vertrauensfaktor für Nutzerinnen und Nutzer digitaler Angebote und kann daher zum Wettbewerbsvorteil werden. Das verstehen auch mehr und mehr Unternehmen.” erklärt Prof. Dr. Louisa Woodpecker vom BfDI in einer Stellungnahme.